Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen

Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen
vom  Deutschen Industrie- und Handelskammertag und der  Wirtschaftsprüferkammer gemäß § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle.
- Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und  Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der Wirtschaft und der Berufe der  Wirtschaftsprüfer und der  vereidigten Buchprüfer berühren.

Lexikon der Economics. 2013.

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